Zu den Möglichkeiten die wir insbesondere als Anrainer haben gehört es von Behörden Informationen einzufordern.
Sowohl um informiert zu sein, damit transparenz von Behörden einzufordern, aber auch um zu sehen wie vorbereitet, informiert und qualifiziert Entscheidungsprozesse in österreichischen Behörden tatsächlich sind, wenn es um Umweltfragen geht.
Un welche der beitragenden Behördern sich als verantwortlich empfindet.
Um so einen Antrag auf Herausgabe von Umweltinformationen zu stellen haben wir hier drei Dokumente vorbereitet. Einerseits die eigentliche Anfrage (pdf DOWNLOAD), ein kurzes Anschreiben damit es personalisiert ist (docx DOWNLOAD), und eine Auswahl an Adressen (pdf DOWNLOAD) an die Ihr den Antrag schicken könnt.
Jeweils mit E-mail, es kann aber auch sein, dass alles außer Einschreiben ignoriert wird.
Das hier ist der Text des Antrages (wie auch im pdf enthalten)
An die zuständige Behörde
Wien, Juli 2021
Naturschutz / Biodiversität Bau Aspanggründe / Eurgate II / Village im Dritten
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (Stand Juli 2021)
Antrag auf Herausgabe von Umweltinformationen betreffend
Bau Aspanggründe / Eurgate II / Village im Dritten (1030 Wien)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anrainer*in der erst seit kurzem in Baugebiet umgewidmeten Brachlands Eurogate II bitte ich um
folgende Stellungnahme Ihrer Behörde:
Als Anrainer*in konnte ich gemeinsam mit Nachbar*innen eine für mich unglaubliche Anzahl von
streng geschützten, geschützten und für die Biodiversität so wichtige Vielfältigkeit an Wildtieren
erkennen.
In den letzten Monaten wurden auf dem Gebiet umfangreiche Erdarbeiten sowie Rodungen
durchgeführt – unserer Ansicht nach auf Gebietsteilen, an denen sich später der Park befinden soll.
Es scheint – angesichts der Klimaerwärmung und den immer zunehmenderen Hitzeperioden – mehr
als befremdlich, funktionierende Ökosysteme, die selbst bei längeren Dürrephasen sich ohne jegliche
künstliche Bewässerung erhalten, zu zerstören, um später künstliche „Grünflächen“ zu erschaffen, die
Unmengen an Ressourcen (künstliche Bewässerungsschläuche; unsäglicher Wasserverbrauch) binden.
Unter Berufung auf die §§ 1 bis 5 UIG begehre ich gemäß§ 5 UIG die Herausgabe untenstehender
Umweltinformationen bzw. die Beantwortung untenstehender Fragen. Hilfsweise wird die Anfrage
gestützt auf Artikel 3 EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und Artikel 2 und 4 der Aarhus
Konvention, das Landes UIG, das Landes-AuskunftspflichtG und das Bundes-AuskunftspflichtG.
Vom Begriff der Umweltinformation erfasst sind gemäß§ 2 Ziffer 2 UIG auch Maßnahmen, einschl.
Verwaltungsmaßnahmen und Verwaltungsakte, die Auswirkungen auf die Umwelt haben oder deren
Schutz dienen. Damit gemeint sind insb. Bescheide, Verfahrensanordnungen, verfahrensfreie
Verwaltungsakte und zwar gleichgültig, ob diese bereits beschlossen oder erst geplant sind (Erl. Bem.
zur RV des UIG 2004 (EB 73), Ennöckl/Maitz, UIG² (2011) 24).
Wie aus der Judikatur des EuGH zur alten Fassung der Umweltinformationsrichtlinie (90/313/EWG)
hervorgeht, sollte der Begriff „einschließlich verwaltungstechnischer Maßnahmen“ in Art 2 lit a
Richtlinie 90/313/EWG klarstellen, dass zu den Handlungen, die unter die RL fallen, sämtliche Formen
der Verwaltungstätigkeit zu zählen sind (EuGH 17.6.1998, Rs C-321/96, Mecklenburg gegen Kreis
Pinneberg, Slg I-03809, Rz 19, 20; 26.6.2003, Rs C-233/00, Kommission gegen Frankreich, Slg I-
06625, Rz 44), also unabhängig davon, ob es sich um Rechtsakte handelt oder nicht.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass Informationen, die Aufschluss über Auswirkungen von
Umweltverschmutzungen bzw. Bestandteilen über den Zustand menschlicher Gesundheit und
Sicherheit geben, ausdrücklich vom UIG, dem Landes-AuskunftspflichtG, der EU-
Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und der Aarhus Konvention erfasst sind.
Folglich begehre ich die Herausgabe der folgenden Informationen:
1. Information zu den Umweltzustandsdaten:
1.1.
Welche streng geschützten, geschützten oder sonstigen mit besonderen
naturschutzbedürftigen Auflagen verbunden Tier- und Pflanzenarten wurden im Rahmen einer
naturschutzbehördlichen (möglicherweise noch ausstehenden) Bewilligung festgestellt?
1.2.
Welche Auflagen wurden im Rahmen einer naturschutzbehördlichen (möglicherweise
noch ausstehenden) Bewilligung dem Antragssteller betreff streng geschützter,
geschützten oder sonstigen mit besonderen naturschutzbedürftigen Auflagen Tier-
und Pflanzenarten auferlegt und welche geplanten Maßnahmen sind zu setzten, dass
diese in ihrem Bestand erhalten und möglichst ungestört bleiben können?
1.3.
Von welcher/ welchen Behörde(n) und wie oft werden die Kontrollen durchgeführt,
dass die behördlich Auflagen betreff der oben genannten Tier- und Pflanzenarten
eingehalten und umgesetzt werden, dass diese in ihrem Bestand erhalten und
möglichst ungestört bleiben können
1.4.
Welche Maßnahmen erfolgen von welcher/ welchen Behörde(n) sollten die in Pkt. 1.3
behördlichen Auflagen / Maßnahmen vom Antragssteller nicht oder nur teilweise
umgesetzt werden, sodass die erwähnten Tier-und Pflanzenbestände in ihrem
Bestand erhalten und möglichst ungestört bleiben können
1.5.
Welche behördlichen Auflagen / Maßnahmen wurden von welcher/ welchen
Behörde(n) dem Antragsteller betreff des umfangreichen Wildbienen / -hummel- /
-insektenbestands auferlegt.
Ausführung dazu:
1.5.1 Bereits mit den umfangreichen Rodungs- und Erdarbeiten seit dem Frühjahr war
ein immenser Rückgang des Wildbienen / -hummel- / -insektenbestands an
benachbarten Naturflächen durch die Anrainer erkennbar.
Erst am 06.07.2021 wurden weitreichende Naturbereiche, die bis dato grün und nicht
verdorrt waren, während der größten Hitzeperiode Wiens abgemäht, sodass nach dem
Mähen nichts anderes als eine verdorrte „Wüstenlandschaften“übrigblieben
(Bildmaterial dazu vorrätig!).
Wurden diese Rodungsmaßnahmen und Mähungen von den zuständigen Behörden
genehmigt und wenn ja, mit welcher Begründung?
1.5.2. In der OTS-Aussendung ( Ausstellung „Das neue VILLAGE IM DRITTEN –
Ökologie hat Vorrang“ startet | PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien,
21.06.2021 (ots.at)) wurde bekannt gegeben, dass nun zusätzlich 30 Bienenvölker (in
Form von Bienenstöcken) auf dem Gebiet des nun ohnedies begrenzten
Futterangebots für die Wildinsekten eingebracht wurden.
Ich erbitte um rasche Entfernung dieser 30 Bienenvölker, da mir Experten dieses
Fachgebiets bestätigt haben, dass dadurch der letzte Bestand dieser Wildinsekten
gefährdet ist (Juli / August: u.a. verringertes Nahrungsangebot als im Frühjahr,
weiterer Verlust von Naturflächen durch ständig weitere Rodungsmaßnahmen etc.)
1.5.3. Sollte die Behörde zum Schluss kommen, dass keine Gefährdung der
Biodiversität und der Erhaltung der hier angesiedelten Wildinsekten vorliegt, bitte ich
um Auskunft darum, welche genauen fachlichen Begründungen hier vorliegen und
von welchen dafür qualifizierten Abteilungen welcher/ welchen Behörde(n) diese
Bewertung auf welcher Grundlage vorgenommen wurde.
Information zu den Umweltmaßnahmen (sofern diese nicht bereits mit der Auskunft in Pkt.1
beantwortet wurden:
Dazu ausführend: Die bis März 2021 in Großteilen bestehenden Brachfläche des Geländes
Eurogate II / Village im Dritten hatte die umgebenden Flächen insbesonders in den letzten
Hitzeperioden klimatisch stabilisiert. Durch die dort befindlichen sehr großen Baumbestände
und des an den Standort angepassten, sich gegenseitig unterstützenden Tier- und
Pflanzenbestands und der großen unversiegelten Flächen konnte Wasser sehr gut absorbiert
und entsprechend an heißen Tagen wieder an die Umgebung abgegeben werden. Daher ist
der Erhalt der sehr großen Bäume und jedwede unversiegelte Fläche von immenser
Bedeutung für die Gesundheit der Anrainer (u.a. Stichwort: Hitzetote; Feinstaub und
Kohlendioxidreduktion durch intakten Pflanzenbewuchs).
Grundlage:
Österreich ist schon jetzt gemessen an der relativen täglichen Bodenversiegelung
Europameister, also negatives Schlusslicht in Europa [1]. Unbestritten bleibt, dass
Versiegelung in einer Großstadt nicht grundsätzlich vermieden werden kann und die
Hochbauten der Metropolen der Flächenversiegelung der ländlichen Regionen vorzuziehen ist.
Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass ein Bau tatsächlich der minimalst nötigen
Versieglung entspricht und die unmittelbaren Schäden für Anrainer und das gesamte
Stadtökosystem gebührend in die Planung von Neubauten / -arealen einbezogen wird.
Laut gängigen Prognosen wird Wien bis 2050 etwa 8 Grad heißer sein als heute und wird vom
Klimawandel damit besonders betroffen sein [2]. Gegenmaßnahmen zu Überhitzungseffekten
müssen daher das übliche Maß bei weitem übertreffen.
Trockenresilienz (Widerstandsfähigkeit) gegen Trockenheit ist ein wesentlicher Faktor für das
Überleben einer Pflanze bzw. einer Pflanzengemeinschaft und damit für ihren Kühleffekt in der
Stadt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Resilienz teilweise eine Eigenschaft einzelner Spezies
ist, aber sehr wohl auch als emergente Eigenschaft von Ökosystemen entsteht.
Pflanzengemeinschaften sind dabei lediglich ein erster Schritt, auch Bodenökosysteme wie
Bodenmikrobiome (und generell Bodenbiome) entscheiden fundamental über die
Eigenschaften der Pflanzen mit [3]. Dieser Faktor wird erst langsam immer mehr verstanden,
es ergibt sich daraus aber schon klar: versiegelte Flächen können nur schwer wieder zu
resilienten Ökosystemen umgewandelt werden. Existierende Naturflächen zeichnen sich durch
eine über zumindest Jahrzehnte dauernde Ökosystembildung aus bzw. durch die Bildung
funktionierender und inhärent kompetitionsfähiger bzw. resilienter Ökosysteme und tragen
damit erheblich zum günstigen Mikroklima bei.
Die Stadt Wien wird durch ihre Lage im ostösterreichischen Raum laut Prognosen
zunehmendem Wassermangel ausgesetzt sein [4]. Gleichzeitig bezieht die Stadt einen
substantiellen Teil ihres Trinkwassers aus dem Alpenraum bzw. Alpenvorland welches zwar
nicht notwendigerweise grundsätzlich von Wassermangel betroffen sein wird, aber doch
extremere Trockenperioden über mehrere Jahre erleben dürfte, mit möglichen entstehenden
Engpässen für eine wachsende und zunehmend kühlungsbedürftige Großstadt [5]. Das
Management lokaler Niederschläge ist und wird zukünftig also ein immens wesentlicher Faktor
für eine zukünftige Überlebensfähigkeit ihrer Bewohner.
In Konsequenz und Kombination dieser Faktoren wird der Nutzung jeglichen lokalen
Niederschlags und der effizientesten Kühlungsmethoden mit direkter Konsequenz an den
Sterblichkeitsraten innerhalb der eng verbauten Stadtbereiche hängen [6]. In Anbetracht einer
immer trocken werdenderen Stadt bei gleichzeitig wachsendem Bedarf an Kühlung rein zur
Erhaltung der Gesundheit der Einwohner muss jeglicher Niederschlag möglichst lokal zur
Bewässerung von Natur-/Pflanzflächen genutzt werden, wobei diese Natur-/Pflanzflächen vor
allem nach Ihrem Nutzwert für die ökologische und klimatische Resilienz (ihren Selbsterhalt
bei widrigen Bedingungen) bei gleichzeitig maximalem Kühleffekt gewählt werden müssen.
Ein wesentlicher Anteil ist tatsächlich die lokale Nutzung von Niederschlägen, d.h. diese nicht
durch Versiegelung und Kanalisation abzuführen, sondern lokal einem tragfähigen ökologisch
robusten Boden zuzuführen und damit umgehend wieder für die Kühlung in Form von
Vegetation zugänglich zu machen.
Aus dieser Faktenlage geht klar hervor: jeder unnötig versiegelte Quadratmeter, jede Beton-
oder Asphaltinstallation, jeder Quadratmeter Asphalt der nicht stattdessen zumindest
gepflastert sein könnte, muss in seiner technischen Notwendigkeit zwingend begründbar sein.
Wasser sperrendende, Boden versiegelnde, unbepflanzte oder halbherzig bepflanzte bzw.
Bodenökosysteme vernichtende Flächen zur rein optischen Gestaltung sind angesichts des
Klimawandels als unverantwortlich, sozial schädigend und tatsächlich in ihrer Summe
lebensbedrohend einzustufen.
2.1.
Welche Maßnahmen werden getroffen, um für die Anrainer die wichtige Funktion des
Wasserkreislaufs trotz massiver Verbauung des Gebiets zu gewährleisten.
Dazu folgenden Fragen:
2.1.1. Wurde von der Behörde ein Bescheid erlassen, in dem die Zustimmung der
Abholzung des noch bestehenden Baumbestands (seit 4/2021) erteilt wurde.
2.1.1.1. Wenn ja, mit welcher Begründung.
2.1.1.2. Sollte die Begründung „überwiegendes öffentliches Interesse“ oder sinngemäß
entsprechend lauten, warum wurde nicht auf den Erhalt des Baumbestands
bestanden und die Umplanung der Gebäude gefordert, um den Erhalt des
Baumbestands zu bewahren.
2.1.2.
Welche Auflagen wurden den Bauwerbern / Antragsstellern gestellt, um die
Versiegelung des Areals auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.
2.1.2.1. Wurden den Bauwerbern / Antragsstellern vorgegeben, Flächen, die für
Zufahrten, Gehwege etc. benötigt werden, offen ausgeführt werden, sodass
die Bodenstruktur nicht gestört wird (z.Bsp. Rasensteine o.ä.)
2.1.2.2. Wurden den Bauwerbern / Antragsstellern vorgegeben, Zufahrten, Gehwege
auf ein nötiges Minimum zu beschränken?
2.1.3.
Welche Auflagen wurden den Bauwerbern / Antragsstellern gestellt, um
weitreichende Ersatzflächen für gerodete Naturflächen / Absorbtionsflächen für
Wasser / Verdunstungsflächen zur Kühlung der Umgebung zu schaffen.
2.1.3.1. Wurden den Bauwerbern / Antragsstellern aufgetragen, ein Maximum an
Begrünung der Gebäudehülle zu schaffen? Wenn ja, in welcher Art und Weise
(z. Bsp: Dachbegrünung intensiv/ extensiv; Fassadenbegrünung: wo und
unter welchem natur- oder klimarelevantem Hintergrund/ Intension)
2.1.3.2. Welche der in Pkt. 2.2.3.1. genannten Punkte wurden unter dem ganz
besonderen Fokus und in Hinblick auf die Kühlung der bereits bestehenden
Wohngebiete (und nicht nur der von den Bauwerbern / Antragsstellern
ausgeführten neuen Bauten) vorgegeben und in welcher Art und Weise.
Ausführung zu diesem Pkt.:
Bauten haben per se eine enorme Wärmespeicherkapazität. Darüber hinaus
bringt jeder Bewohner des Viertels selbst Wärmeabgabe in das Viertel ein.
Dies bedeutet, dass gerade in den bereits sehr heißen Sommerperioden und
dem ohnedies schon sehr überhitzten Viertel (Studie „Greening Aspang“:
BGR8_2018_KR15SC7F13040_Greening-Aspang-1.pdf (smartcities.at))
nochmals enorme Wärmeeinträge geschaffen werden. Die Anrainer des
genannten Baugebiets sind daher in Zukunft von der Gefahr eines Hitzetods
im Sommer erheblich gefährdet. Daher ist nicht nur die vernichtete
Naturfläche per se in die Wärme-/ Kühlungsberechnung einzubeziehen,
sondern eben auch die Speichermaterialien per se und auch die Mehrzahl der
Personen, die selbst als Lebewesen Wärme abgeben sowie auch die Nutzung
der Wohnung im täglichen Leben (Abgabe der Wärme durch Waschen der
Wäsche, kochen, duschen etc.).
Sofern Teile der Informationen nicht sofort herausgegeben werden können, beantrage ich unter
Berufung auf die Aarhus Konvention und die EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG die
unverzügliche Herausgabe jener Information, die unmittelbar erfolgen kann und Information darüber,
bis wann die restlichen Fragen beantwortet werden können.
Bei Unklarheiten weise ich auf die ausdrücklich erhöhte Manuduktionspflicht im UIG, der EU-
Umweltinformationsrichtlinie und der Aarhus Konvention hin.
Sofern sich das Begehren inhaltlich auf landesrechtliche Bestimmungen bezieht, stelle ich diesen Antrag
sinngemäß nach landesrechtlichen Bestimmungen. Sofern das Bundesland Wien die EU-
Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG oder Artikel 2 und 4 der Aarhus Konvention nicht oder nicht
ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Behörde diese unmittelbar anzuwenden, da sie hinreichend
konkretisiert sind und keine Nachteile für Dritte bewirken. Zusätzlich beziehe ich mich auf das
Auskunftspflichtgesetz des Bundes sowie die allgemeinen Bestimmungen des Landes-
Auskunftsgesetzes. Es gilt das Günstigkeitsprinzip (vgl. Ennöckl/Maitz, UIG² (2011) 16).
Mit freundlichen Grüßen
Literaturverweise
1.Österreich: Versiegelt und zugebaut. In: Stand.
https://www.derstandard.at/story/2000128091487/oesterreich-versiegelt-und-zugebaut.
Accessed 11 Jul 2021
2. Hitze in Städten wird dramatisch steigen – Wien besonders betroffen. In: Stand.
https://www.derstandard.at/story/2000106190600/hitze-in-staedten-wird-dramatisch-steigen.
Accessed 11 Jul 2021
3. Belowground microbial solutions to aboveground plant problems.
https://www.mpipz.mpg.de/pr-haquard-2021. Accessed 11 Jul 2021
4. Werden Dürre-Perioden im Alpenraum häufiger? — ZAMG.
https://www.zamg.ac.at/cms/de/klima/news/werden-duerre-perioden-im-alpenraum-haeufiger.
Accessed 11 Jul 2021
5. Klimawandel verstärkt Auswirkungen von Dürren im Alpenraum. In: Stand.
https://www.derstandard.at/story/2000118104614/klimawandel-verstaerkt-auswirkungen-von-
duerren-im-alpenraum. Accessed 11 Jul 2021
6. Hitze-Mortalitätsmonitoring. In: AGES - Österr. Agent. Für Gesundh. Ernährungssicherheit.
https://www.ages.at/themen/umwelt/informationen-zu-hitze/hitze-mortalitaetsmonitoring/.
Accessed 11 Jul 2021